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Wirtschaftsprüfung

Geldwäscherisiko für Wirtschaftsprüfer

Für Wirtschaftsprüfer wird das Geldwäscherisiko vom Bundesfinanzministerium als „mittel“ eingestuft

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erlangen im Rahmen ihrer Tätigkeit umfassende Einblicke in die Finanzen und Strukturen von Unternehmen. Sie können sich so ein deutliches Bild über die Herkunft der Einnahmen machen und es ist ihnen daher, nach Aussage des Bundesfinanzministeriums, auch möglich unternehmensinterne Auffälligkeiten in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erkennen.

Strohmannkonstruktionen

 

Ein besonderes Risiko für Geldwäschehandlungen besteht beim Einsatz von „Strohmannkonstruktionen“. Insbesondere spielt der Immobilienbereich hier eine zentrale Rolle.

 

 

Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz

 

Das Geldwäscherecht verlangt von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.

 

 

 

Hohe Sanktionen

 

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.

 

Unsere Leistungen für Sie

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Geldwäschebeauftragter

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Risikomanagement

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KYC-Verfahren

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Unabhängige Prüfung

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