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Verordnung zu mel­de­pflich­ti­gen Sach­ver­hal­ten im Im­mo­bi­li­en­be­reich (GwGMeldV-Immobilien)

Das Bundesfinanzministerium hat eine Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht. Danach sollen rechtsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) in bestimmten Sachverhaltskonstellationen eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgeben.


Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier.

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