Das Bundesfinanzministerium hat eine Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht. Danach sollen rechtsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) in bestimmten Sachverhaltskonstellationen eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier.
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