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Neuer Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB im Entwurf

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Unter den Kernpunkten des Gesetzes kann im neu gefassten Straftatbestand gehört unter anderem, dass nun jede Straftat eine Vortat der Geldwäsche sein kann. Weiterhin sollen zukünftig die Wirtschaftsstrafkammern für Geldwäsche-Verfahren zuständig sein.


Mehr Informationen und den Referentenentwurf finden Sie auf der Seite des BMJV hier.

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