Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche tritt am 18. März 2021 in Kraft. Damit wird der Straftatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB wesentlich verändert. Zukünftig gibt es keinen abgeschlossenen Vortatenkatalog mehr. Es gilt der All-Crime-Ansatz.
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