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Neuer Straftatbestand der Geldwäsche § 261 StGB tritt in Kraft

Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche tritt am 18. März 2021 in Kraft. Damit wird der Straftatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB wesentlich verändert. Zukünftig gibt es keinen abgeschlossenen Vortatenkatalog mehr. Es gilt der All-Crime-Ansatz.


Sehen Sie die Drucksache im Bundesgesetzblatt hier.



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