top of page

Die BaFin veröffentlicht die aktuelle Liste der Hochrisiko-Staaten

Die BaFin hat das Rundschreiben 06/2021 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten) veröffentlicht.


Dieses Rundschreiben der BaFin gilt nur für Verpflichtete, die auch unter die Aufsicht der BaFin fallen (z.B. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute).


Bei Geschäftsvorfällen mit Nordkorea sind mindestens sämtliche in § 15 Abs. 5 GwG aufgeführten verstärkten Sorgfaltspflichten sowie weitere von der BaFin konkret definierte Maßnahmen zu erfüllen. Insbesondere müssen alle Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Nordkorea an die BaFin angezeigt werden. Ebenso sind Besonderheiten bei dem Iran zu beachten.


Weiterhin sind Maßnahmen bei bei Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu zu ergreifen.


Eine Bewertung des Länderrisikos ist zudem bei den Ländern Albanien, Burkina Faso, Cayman Islands, Marokko und Senegal vorzunehmen.


Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der BaFin hier.





bottom of page