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KYC-Verfahren

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Know your Customer nach dem Geldwäschegesetz

Die Kundensorgfaltspflichten („Know-your-Customer“ oder „Know-your-Client“) sind wesentliche Aufgaben des Geldwäschegesetzes (GwG).

KYC-Verfahren

Ein wesentlicher Teil der geldwäscherechtlichen Anforderungen umfasst die Sorgfaltspflichten bezogen auf Ihre Kunden und Mandanten. Demnach müssen Kunden und Mandanten umfangreich identifiziert und verifiziert werden.

 

Wir unterstützen Sie bei der Vornahme der

 

  • Identifizierung und Verifizierung der Kunden (natürliche und juristische Personen)

  • Identifizierung und Verifizierung von auftretenden Person

  • Identifizierung und Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten

  • Angaben im Transparenzregister

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Unsere Leistungen für Sie

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Geldwäschebeauftragter

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Risikomanagement

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KYC-Verfahren

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Unabhängige Prüfung

Wie müssen Sie vorgehen?

1

Kontakt aufnehmen

Vereinbaren Sie mit uns ein individuelles Beratungsgespräch.

2

Maßnahmen und Kosten

Wir zeigen Ihnen transparent alle möglichen Maßnahmen und Kosten auf.

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