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Kunstsektor

Geldwäscherisiko im Kunstsektor

Insgesamt wird vom Bundesfinanzministerium der Kunsthandel als „anfällig für Geldwäsche“ eingestuft.

Der Handel mit hochwertigen Kunstgütern eignet sich aufgrund der hierbei eingesetzten großvolumigen Beträge generell um inkriminierte Gelder zu waschen und in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen. Aus diesem Grund sind verstärkt präventive gesetzliche Maßnahmen vorzunehmen.

Umfassende Neuerungen im Jahr 2020 durch die Geldwäschenovelle für den gesamten Kunstsektor

Seit der Gesetzesnovelle aus dem Januar 2020 wurden Kunstvermittler und Kunstlagerhalter besonders in den Fokus genommen. Es sind insbesondere betroffen:

  • Kunsthändler

  • Auktionshäuser

  • Kunstgalerien

  • Kunstlagerhalter

 

Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz

 

Das Geldwäscherecht verlangt von den Adressaten im Kunstsektor viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.

 

 

 

Hohe Sanktionen

 

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.

 

Unsere Leistungen für Sie

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Geldwäschebeauftragter

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