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Andere Güterhändler

Geldwäscherisiko im Güterhandel

Das Geldwäscherisiko wurde vom Bundesfinanzministerium für den Güterhandel mit „mittel-hoch“ bewertet.

Nach dem Geldwäschegesetz ist jede Person, welche gewerblich Güter veräußert, als Güterhändler einzuordnen. Es sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Branchen umfasst.

 

Potenziell hohes Risiko

Besondere Risiken bestehen bei Händler, die mit hochwertigen Gütern handeln wie beispielsweise:

  • Kraftfahrzeuge

  • Schiffe

  • Motorboote

  • Luftfahrzeuge

  • Edelmetalle (Gold, Silber und Platin)

  • Edelsteine

  • Schmuck und Uhren

  • Kunstgegenstände und Antiquitäten.

 

Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz

 

Das Geldwäscherecht verlangt von den Adressaten im Güterhandel viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.

 

Hohe Sanktionen

 

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.

 

Unsere Leistungen für Sie

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Geldwäschebeauftragter

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Risikomanagement

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KYC-Verfahren

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Unabhängige Prüfung

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