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Andere Branchen

Nahezu der gesamte Finanzsektor und große Teile des Nichtfinanzsektors sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet.

Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz

 

Das Geldwäscherecht verlangt von den Adressaten viele umfangreiche Maßnahmen. Demnach müssen regelmäßig ein Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen/ KYC-Verfahren und ein Verdachtsmeldewesen etabliert und aufrechterhalten werden.

 

 

 

Hohe Sanktionen

 

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindlich durch Geldbußen in Millionenhöhe sowie öffentliche Nennung des Verstoßes mit den zugehörigen Verantwortlichen („naming and shaming“) sanktioniert werden.

 

Unsere Leistungen für Sie

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Geldwäschebeauftragter

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Risikomanagement

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KYC-Verfahren

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Unabhängige Prüfung

Wie müssen Sie vorgehen?

1

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Vereinbaren Sie mit uns ein individuelles Beratungsgespräch.

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Maßnahmen und Kosten

Wir zeigen Ihnen transparent alle möglichen Maßnahmen und Kosten auf.

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